Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01. Januar 2012)
1. Allgemeines – Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen Leistungen (Dienstleistungen oder Lieferungen) der Projektagentur kosmetikplan Boris Pilchowski (im Folgenden kosmetikplan). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
kosmetikplan ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Vertragspartner (i.e. Kunde, Auftraggeber – nachfolgend Vertragspartner genannt) von kosmetikplan hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Änderung wirksam. kosmetikplan weist seine Vertragspartner schriftlich oder per E-Mail bei Fristbeginn darauf hin, dass Änderungsmitteilungen als akzeptiert gelten, wenn der Vertragspartner nicht binnen vier Wochen widerspricht.
Die AGB von kosmetikplan gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, kosmetikplan hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB von kosmetikplan gelten auch dann, wenn kosmetikplan in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. Leistungen
Inhalt und Umfang der konkreten Leistungspflichten aus dem Vertragsverhältnis des Vertragspartners und kosmetikplan ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die in dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem schriftlich zwischen dem Vertragspartner und kosmetikplan abgeschlossenen Vertrag enthalten ist, und die mit den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Vertragspartner und kosmetikplan bilden.
Stellt kosmetikplan dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einer Offerte oder einer Auftragserteilung Informationen oder Dokumente zur Verfügung, dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn kosmetikplan hat einer Weitergabe an Dritte ausdrücklich zugestimmt.
3. Mitwirkung des Vertragspartners
Der Vertragspartner wird kosmetikplan mit allen Informationen unverzüglich versorgen, sofern sie zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Der Vertragspartner hat die zur Durchführung der Leistung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, insbesondere auch Geräte, Daten, Programme und Programmteile, die mit dem Leistungsgegenstand zusammenwirken und die Leistungserbringung von kosmetikplan fördern sollen.
Der Vertragspartner sichert zu, dass er berechtigt ist, die von ihm an kosmetikplan gelieferten personenbezogenen Daten Dritter, im Sinne des Datenschutzgesetzes von kosmetikplan zur Erzielung des Arbeitsergebnisses speichern und verarbeiten zu lassen. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von kosmetikplan wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Sollte der Vertragspartner mit seinen Mitwirkungspflichten in Verzug kommen, ist kosmetikplan berechtigt, dem Vertragspartner zur Nachholung dieser Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu setzen, dass sie den Vertrag kündigt, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird. Wenn die Mitwirkungshandlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, kann kosmetikplan den Vertrag kündigen bzw. den Rücktritt erklären. In diesem Falle kann kosmetikplan einen ihrer geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Eine weitergehende Haftung des Vertrags-partners wegen Verschuldens bleibt unberührt.
4. Angebot und Vertragsabschluss
Die von kosmetikplan zu erbringenden Leistungen werden im Einzelnen in einer gesonderten Vereinbarung (z.B. Projektangebot bzw. Projektauftrag), zwischen dem Vertragspartner und kosmetikplan festgeschrieben und gelten in diesem Fall nur für diesen Auftrag. Für weitere Aufträge, auch von demselben Vertragspartner, wird jeweils eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen und der weitere Auftrag ist getrennt von den bereits laufenden Aufträgen zu sehen und wird gesondert bearbeitet.
Die durch kosmetikplan erstellten Angebote sind freibleibend. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt. Ein Vertrag kommt erst mit dem schriftlichen Vertragsabschluss oder der schriftlichen Bestätigung des Auftragsangebotes durch kosmetikplan, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Dienstleistung zustande. Art und Umfang der Leistung, soweit nicht gesondert vereinbart, ergeben sich nach dem Inhalt des geschlossenen Projektauftrags bzw. Projektangebots.
Die Tätigkeiten von kosmetikplan umfasst nur die im Projektauftrag bzw. Projektangebot aufgeführten Leistungen. Mehraufwand, der über den Projektauftrag bzw. über das Projektangebot hinausgeht, kann gesondert berechnet werden.
5. Zahlungsbedingungen
Ist im Angebot bzw. Auftrag nichts anderes angegeben, hat eine Zahlung innerhalb 14 Tagen ohne Abzug auf eines der Konten von kosmetikplan zu erfolgen. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweilig geltenden gesetzlichen MwSt.
Der Vertragspartner kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfristen und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln über die Verzugsfolgen.
kosmetikplan behält sich vor, im Falle eines Verzuges offene Forderungen mit Verbindlichkeiten gegenüber dem Vertragspartner zu verrechnen. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Vertragspartner steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners bekannt, kann kosmetikplan Vorauszahlung fordern. Mit der Zahlungseinstellung des Vertragspartners, dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners werden alle Forderungen von kosmetikplan sofort fällig. Dies gilt auch soweit Zahlungsziele vereinbart sind, oder soweit die Forderungen aus anderen Gründen noch nicht fällig wären. Bei Eintritt solcher Umstände kann sich kosmetikplan von der Verpflichtung zur Erbringung jeglicher Leistung, auch bezüglich Leistungsteilen, durch einseitige Erklärung lösen.
6. Liefer- und Leistungszeit
kosmetikplan kann Leistungen nur dann ordnungsgemäß durchführen, wenn der Vertragspartner im notwendigen Umfang mitwirkt. Die Leistungszeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch kosmetikplan, jedoch nicht, bevor der Vertragspartner kosmetikplan alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben in für sie verwertbarer Form übermittelt hat.
Betriebsstörungen aller Art sowie alle unvorhersehbaren Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, führen zu einer angemessenen Verlängerung einer vereinbarten Leistungsfrist. Wird durch eine solche Verlängerung für den Vertragspartner oder für kosmetikplan ein Festhalten am Vertrag unzumutbar, so besteht für beide Vertragsparteien ein Kündigungs- und Rücktrittsrecht.
Die im Vertrag genannten Fristen und Termine für die Erfüllung der Leistung sind unverbindliche Angaben, soweit kosmetikplan den Zeitpunkt der Erfüllung nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bzw. Fixgeschäft bezeichnet. Die Leistungstermine werden insoweit grundsätzlich nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von kosmetikplan vereinbart und verstehen sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Verfügbarkeit der eingesetzten Kooperationspartner von kosmetikplan sowie unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei kosmetikplan oder beim Kooperationspartner eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc.
Verzögert sich die Erbringung der Leistung auf Grund eines vom Vertragspartners zu vertretenden Umstandes oder auf dessen Wunsch, ist kosmetikplan berechtigt, Ersatz der erforderlichen Mehraufwendungen zu verlangen. Dem Vertragspartner steht im Einzelfall der Nachweis eines geringeren Schadens frei.
Gerät kosmetikplan in Leistungsverzug, so bestehen Ansprüche auf Erstattung von Verzugsschäden erst ab Ablauf einer angemessenen Nachfrist, außer kosmetikplan steht keine Nachfrist zu. Für den Fall der Kündigung oder des Rücktritts des Vertragspartners, veranlasst durch eine von kosmetikplan nicht zu vertretende Verzögerung, besteht ein Anspruch auf Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeit, angefallene Kosten werden dem Vertragspartner berechnet. Die Kosten werden dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt. Ist eine Leistungsverzögerung von kosmetikplan zu vertreten, so steht dem Vertragspartner nach angemessener Nachfrist ein Kündigungs- und Rücktrittsrecht zu. Die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit ist entsprechend zu vergüten, angefallene Kosten werden dem Vertragspartner berechnet.
kosmetikplan haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Leistungsverzug auf einer von kosmetikplan zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Leistungsverzug auf einer von kosmetikplan zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
kosmetikplan haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Leistungsverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Im Übrigen haftet kosmetikplan im Fall des Leistungsverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Leistungswertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Leistungswertes.
Bei späteren Abänderungen des Vertrages, welche die Leistungsfrist beeinflussen können, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.
7. Abnahme
Übernimmt kosmetikplan eine vertragliche Verpflichtung zur Herstellung eines Werkes, hat nach Abschluss der Leistung eine Abnahme durch den Vertragspartner zu erfolgen. Die Verweigerung der Abnahme wegen unwesentlicher Mängel ist ausgeschlossen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Vertragspartner den Vertragsgegenstand nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von kosmetikplan über die Fertigstellung oder einer von dieser gegenüber dem Vertragspartner ausgebrachten Aufforderung zur Abnahme innerhalb angemessener Frist, abnimmt, obwohl er hierzu verpflichtet ist.
Entspricht das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den Vereinbarungen, hat der Vertragspartner die Abnahme unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen, schriftlich zu erklären. Bestehen wesentliche Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Anforderungen, so hat kosmetikplan diese Abweichungen in angemessener Frist zu beseitigen. Danach stellt kosmetikplan dem Vertragspartner das Arbeitsergebnis zur erneuten Abnahme bereit. Erklärt der Vertragspartner ohne Angabe von Gründen die Abnahme nicht, kann kosmetikplan eine angemessene Frist zur Abgabe der Erklärung setzen. Das Arbeitsergebnis gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Vertragspartner innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Dienstleistung schriftlich geltend zu machen. Danach gilt die Dienstleistung als mangelfrei abgenommen.
Der Vertragspartner hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch und kosmetikplan das Recht auf Nacherfüllung. Schlägt die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von kosmetikplan. Die von kosmetikplan erstellten Unterlagen, be- und weiterbearbeiteten Sammlungen von Daten, Verteilern und Datenbankwerke stehen – auch nach einer Vertragsbeendigung – urheberrechtlich im Eigentum von kosmetikplan.
Die Arbeitsergebnisse dürfen nur mit Einverständnis von kosmetikplan weiterveräußert, verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Alle Forderungen des Vertragspartners aus einer Weiterveräußerung werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderung aus der Geschäftsbeziehung an kosmetikplan abgetreten.
9. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Sämtliche Ideen, Layouts, Texte, Entwürfe, Fotografien, Vorlagen, Retuschen, Druckunterlagen, Kopien, Ausarbeitungen, Muster, Modelle, Gestaltungen, Veröffentlichungen, Dokumente wie auch Programmierungen und digitale Reinzeichnungen sowie sonstige durch kosmetikplan erstellte Leistungen sind geistiges Eigentum von kosmetikplan und verbleiben bei kosmetikplan. kosmetikplan stehen insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 UrhG zu.
kosmetikplan räumt dem Vertragspartner das Recht ein, das Arbeitsergebnis in seinem Unternehmen für eigene Zwecke und in Übereinstimmung mit dem Auftragszweck zu nutzen. Der inhaltliche und zeitliche Umfang des Nutzungsrechts bleibt der individuellen Vereinbarung der Vertragsparteien vorbehalten.
kosmetikplan berechnet – sofern dies nicht ausdrücklich (schriftlich) anders vereinbart wurde – keine Nutzungshonorare. Alle mit den gelieferten Arbeiten von kosmetikplan zusammenhängenden Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei kosmetikplan und werden nicht übertragen.
Die Übertragung von Nutzungsrechten an den Vertragspartner, sofern diese übertragbar sind und die Nutzungsrechte nicht Dritten, insbesondere Erfüllungsgehilfen und Kooperationspartnern, zustehen, wird nach Art und Umfang auftragsweise und ausnahmslos schriftlich gesondert geregelt. Gleiches gilt für Werkstücke und digitale Daten. Die Verwendung der gelieferten Arbeiten über den ursprünglichen Anwendungszweck hinaus bedarf in diesem Sinne der ausdrücklichen Zustimmung von kosmetikplan und ist kostenpflichtig.
kosmetikplan ist berechtigt, die Namennennung „kosmetikplan Boris Pilchowski” bzw. „www.kosmetikplan.de” in Veröffentlichungen und Werbeunterlagen vorzunehmen. Sie ist ebenfalls dazu berechtigt, in Veröffentlichungen auf ihre Mitarbeit hinzuweisen.
10. Vertraulichkeit
Jeder Vertragspartner wird die ihm vom anderen Vertragspartner überlassenen Informationen als ihm anvertraute Betriebsgeheimnisse behandeln, nur im Rahmen des Vertragszwecks verwenden und Dritten nicht zugänglich machen. Die Vertragspartner stehen dafür ein, dass auch ihre jeweiligen Mitarbeiter entsprechend verpflichtet sind. Alle Rechte an den Informationen verbleiben bei dem informierenden Vertragspartner.
kosmetikplan verpflichtet sich, Informationen über den Vertragspartner nur nach Maßgabe des Vertragspartners weiterzuleiten. kosmetikplan verpflichtet sich, seine Mitarbeiter gemäß des § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes über den vertraulichen Umgang mit Kundendaten aufzuklären.
11. Tätigkeit für Mitbewerber
Soweit zwischen dem Vertragspartner und kosmetikplan nichts anderes vereinbart wurde, ist es kosmetikplan gestattet, auch für Unternehmen tätig zu werden, die gegebenenfalls zu dem Vertragspartner in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.
12. Subunternehmer
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass kosmetikplan zur Erbringung bestimmter Teilleistungen (z. B. Übersetzungen, Erstellung von Illustrationen, Multimediaproduktion etc.) Subunternehmer einschaltet.
13. Gewährleistung und Haftung
kosmetikplan trägt Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen. Mängel der Leistung sind unverzüglich zu rügen. Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten aus § 377 HGB geltend entsprechend, soweit in diesen AGB an anderer Stelle nichts abweichendes geregelt ist. Die Rügefrist beginnt mit Übergabe bzw. Abnahme.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von Werbung trägt kosmetikplan maximal bis zur Höhe des jeweiligen Einzelauftragswertes. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstößt. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. kosmetikplan haftet auch nicht für die patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, usw.
kosmetikplan haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche gegen uns geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Im Übrigen gilt – ggf. hilfsweise – folgendes:
kosmetikplan haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern kosmetikplan schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet kosmetikplan nicht für die fehlerhafte Ausführung eines von uns vermittelten Geschäfts.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für die fehlerhafte Ausführung eines von uns vermittelten Geschäfts.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Abnahme bzw. Übergabe der Leistung.
14. Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend geregelt, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Diese Begrenzung gilt auch, soweit anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt wird.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
15. Kündigung
Der Vertrag kann beiderseits nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Vertrauensverlust (z.B. durch illoyales Verhalten), eine drohende Insolvenz oder mangelnde Teilnahme (Mitwirkung des Geschäftspartners). Falls der Vertragspartner den Vertrag ohne wichtigen Grund kündigt und kosmetikplan die Kündigung akzeptiert oder falls kosmetikplan aus wichtigem vom Vertragspartner zu vertretendem Grund kündigt, behält kosmetikplan den vollen, für den Auftrag noch offenen Vergütungsanspruch, gemindert um ersparte Aufwendungen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Pforzheim. Die Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für an von kosmetikplan zu leistenden Zahlungen ist Pforzheim.
17. Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen einschließlich der Abrede, auf Schriftform zu verzichten.
Stand: 01. Januar 2012

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